Städtischer Haushalt: Die dürren Jahre

Anfang des Monats informierte der Kämmerer über den Bürgermeister die Stadträte der Stadt Arnstadt darüber, dass im städtischen Haushalt für 2010 eine Lücke von gut 4,2 Mio. Euro klaffe.

Neben den gekürzten Schlüsselzuweisungen durch das Land Thüringen wurden auch steuerliche Mindereinnahmen und Rückzahlungen als Ursache genannt. Dass man versäumt hatte, in den vergleichsweise „guten Jahren“ einige Ausgabepositionen zu verringern, davon stand in dem Schreiben nichts. Dass dies einer der Hauptgründe ist, warum sich die Mindereinnahmen nicht ohne weiteres kompensieren lassen, zeigt ein Blick in andere Thüringer Städte wie Ilmenau, Stadtilm oder Gotha. Denn auch sie sind von gekürzten Schlüsselzuweisungen und Mindereinnahmen betroffen, scheinen dies aber haushälterisch besser wegstecken zu können.

Vergangene Woche aber das Aufatmen:
Im Bauausschuss verkündet der 1. Beigeordnete und Baudezernent Böttcher, es gäbe eine überraschende einmalige Rückzahlung vom Finanzamt in Höhe von 3,5 Mio. Euro. Das Haushaltsdefizit schrumpft also scheinbar auf 700000 Euro. Scheinbar deshalb, weil der im Februar aufgestellte Haushalt eine ungedeckte Summe von 500000 Euro aufweist und damit unklar bleibt, ob diese Summe schon in den 700000 Euro enthalten ist. Egal aber welche Zahl nun die richtige ist, in beiden Fällen wird es schwer für die Stadt Arnstadt, einen ausgeglichenen Haushalt auf die Beine zu stellen.

Was bedeutet das aber für die Stadt, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann? Findet dann sofort eine Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht statt? Werden der Stadtrat und der Bürgermeister dann aus der finanziellen Verantwortung zunächst mehr oder weniger enthoben? Übernimmt die Zwangsverwaltung dann die Geschäfte und streicht nach eigenem Gusto freiwillige Leistungen, treibt ausstehendes Geld ein und übernimmt die Zahlungsverpflichtungen, bis wieder ein haushaltsrechtlich zulässiger Zustand der Finanzen vorhanden ist? Nicht ganz. Zwangsverwaltung ist der allerletzte Schritt, meist dann, wenn die Kommune über Jahre hinweg nicht in der Lage war, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Vorher gibt es noch die Möglichkeit aus dem Ausgleichstock des kommunalen Finanzausgleichs (einer Art Sozialhilfe für klamme Kommunen) Sonderzuweisungen zu bekommen. Pflicht ist aber auch hier ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept, in dem die Stadt Wege aufzeigt, wie sie gedenkt, in Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Allerdings ist das Verfahren recht aufwändig und langwierig. Wahrscheinlich ist, dass die Stadt gar keinen Haushalt aufstellt. So merkwürdig es klingt, es gibt diese Möglichkeit. In dieser haushaltssatzungslosen Zeit, wie es der Fachmann nennt, werden dann nur die notwendigen Pflichtaufgaben getätigt, beispielsweise die Personalausgaben. Alles andere, insbesondere investive Maßnahmen, wird ausgesetzt. Am Jahresende versucht dann die Stadt doch noch (rückwirkend) einen Haushalt aufzustellen. Für eine Stadt heißt das in erster Linie Stillstand, denn wo nichts investiert wird, da bewegt sich auch nichts mehr.

Teuer kann es im übrigen auch werden. So zahlt derzeit die Stadt Arnstadt ihre Steuern an den Ilm-Kreis nicht (sog. Kreisumlage), mit denen dieser seine kreislichen Aufgaben finanziert. Und diese Steuerausfälle kosten die Stadt pro Monat 3.500,- € Zinsen.

Es ist jetzt also bei der Stadt, die glücklicherweise gewährte Gnadenfrist zu nutzen und mit Blick auf das nächste Jahr Ausgaben dergestalt einzusparen, dass langfristig eine haushälterische Entspannung eintritt, ohne dass die Stadt ihre Attraktivität und Leistungsfähigkeit all zu sehr einbüßt.

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